Bayern setzt neue Dokumentations- und Berichtspflicht für Gesundheitswesens aus

Dez 3, 2021 | Steuerberatung, Heilberufeberatung

Sehr geehrte Damen und Herren,

in unserem Newsletter vom 23.11.2021 hatten wir über die Neuregelung des Infektionsschutzgesetz berichtet, nach welcher Arbeitgeber und Beschäftigte tagesaktuelle Antigen-Tests vorlegen müssen – unabhängig davon, ob sie geimpft oder genesen sind.

Arbeitgeber im Gesundheitswesen wie Kliniken, Arztpraxen, Alten- und Pflegeheime, Behinderteneinrichtungen und Rettungsdienste müssen sich grundsätzlich ebenfalls an die neue bundesweite 3G-Regel halten – sie müssen dies in Bayern aber bis auf Weiteres nicht täglich dokumentieren. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) erließ mit sofortiger Wirkung ein Moratorium für die Berichts- und Dokumentationspflicht, wie sie im neuen Bundesinfektionsschutzgesetz eigentlich vorgeschrieben ist.

Nach dem neuen Infektionsschutzgesetz müssten die oben genannten medizinischen und pflegerischen Einrichtungen umfangreiche neue Meldepflichten erfüllen und z.B. alle durchgeführten Corona-Testungen und Daten zum Impfstatus täglich dokumentieren und an die zuständigen Behörden berichten. Dies beträfe nicht nur die Beschäftigten, sondern auch Patienten und Besucher. Der Freistaat Bayern wird die neuen Vorschriften zunächst auch in Abstimmung mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns nicht vollziehen, solange zentrale Fragen für eine einfache und unbürokratische Umsetzung nicht geklärt sind. Die KVB versuche auch, in Bezug auf die Arztpraxen praktikable Regeln bezüglich der Testungen beim Bund zu erwirken, hieß es weiter.

Bisher hat sich die Bundesregierung hierzu nicht geäußert und es ist auch nicht absehbar, ob und gegebenenfalls wann eine Änderung des § 28 Abs. 2 Infektionsschutzgesetz erfolgen wird. Das führt dazu, dass momentan eine unklare Gesetzeslage besteht. Wir gehen jedoch davon aus, dass sowohl Bund als auch Länder diesen Schwebezustand zügig beseitigen werden und wir in den kommenden Wochen wieder eine klare und verlässliche Rechtslage haben. Wir werden Sie umgehend über entsprechende Änderungen informieren.