Sehr geehrte Damen und Herren,
Bayern verlängert die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung. Grundstückseigentümer sollen somit drei Monate länger Zeit bekommen, also bis Ende April 2023, wie Finanzminister Albert Füracker (CSU) am heutigen Dienstag nach einer Kabinettssitzung in München sagte.
Ursprünglich war die Abgabefrist für die neuen Grundsteuererklärungen auf Ende Oktober 2022 terminiert gewesen. Diese Frist war dann deutschlandweit bis einschließlich 31. Januar verlängert worden. An diesem Dienstag endet damit bisher in allen Bundesländern außer in Bayern die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung. Ob sich andere Landesregierungen kurzfristig der bayerischen Entscheidung anschließen, ist unklar.
Vor der Kabinettssitzung hatte Füracker gesagt, dass keiner mit Sanktionen rechnen müsse, der die Grundsteuererklärung nicht rechtzeitig abgegeben habe. „Es hat jetzt niemand zu befürchten, dass da morgen eine Strafe kommt. Auch nicht die nächsten Tage oder Wochen“, sagte Füracker heute im Bayerischen Rundfunk. Bei der Grundsteuerreform handle es sich um eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts und nicht um eine Idee von Politikern. Daher komme es nicht auf einen Tag hin oder her an, betonte er.
Sofern noch offene Grundsteuererklärungen von wirtschaftlichen Einheiten in anderen Bundesländern vorliegen, werden wir für Sie morgen, den 01.02.2023 Fristverlängerung bei den zuständigen Finanzämtern beantragen.
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