Grundsteuer Update – Die Zeit läuft – Noch 2 Monate

Aug 31, 2022 | Steuerberatung

­Sehr geehrte Damen und Herren,

seit 1. Juli 2022 können die Grundsteuererklärungen theoretisch elektronisch beim Finanzamt eingereicht werden.

Bereits in der ersten Woche kam es dabei zu Problemen auf Seiten der Finanzverwaltung, da die Server überlastet und die Übermittlungen nicht möglich waren. Im Vorfeld wurden Schnittstellen der elektronischen Software verspätet zur Verfügung gestellt. Auch wurden seitens der Finanzverwaltung entsprechende Verwaltungsanweisungen zum Grundsteuergesetz nicht fristgerecht veröffentlicht. In Bayern haben mit Stand Ende August 2022 ca. 14% der ca. 6.5 Mio. Grundstückseigentümer ihre Grundsteuererklärung abgegeben.

Die Zeit drängt somit! Die öffentliche Diskussion über eine Fristverlängerung wird – wie die Modelle zur Grundsteuererklärung auch – aufgrund des Föderalismus durch die jeweiligen Bundesländer einzeln getroffen. In Bayern ist nach derzeitigem Stand noch nicht von einer Fristverlängerung auszugehen.

Die Frist zur Einreichung ist somit weiterhin der 31.10.2022.

In unseren letzten Newslettern und unserem postalischen Schreiben haben wir Ihnen die benötigten Informationen, die zur Erstellung der Grundsteuererklärung nötig sind mitgeteilt. Diese sind auch auf unserer Homepage unter der Rubrik Downloads/Formulare für Sie bereitgestellt.

Sofern Sie uns die Beauftragung für die Erstellung Ihrer Grundsteuererklärung zugesendet haben, wurden Sie bereits für unser extra eingerichtetes Mandantenportal freigeschaltet. Bitte lassen Sie uns die benötigten Informationen für Ihre jeweiligen wirtschaftlichen Einheiten umgehend entweder über das Mandantenportal oder via Post zukommen. Die entsprechenden Datenvorerfassungsbögen finden Sie ebenfalls unter der Rubrik Downloads/Formulare.
 
Oftmals führt die Ermittlung der Wohnfläche bei vielen Eigentümern zu Problemen, die nicht mehr über Bauunterlagen oder Exposés verfügen. Grundsätzlich gilt für die Ermittlung der Wohnfläche die Wohnflächenverordnung. Wir möchten Ihnen dabei nachfolgende Hilfestellung bei der Ermittlung der Wohnfläche unseres Softwarepartners für die Grundsteuer an die Hand geben:
https://hilfe.grundsteuer-digital.de/faq/wohn-nutzflaeche-des-gebaeudes-in-m%C2%B2/#:~:text=Das%20liegt%20insbesondere%20an%20dem,das%20aber%20gar%20keine%20Nutzfl%C3%A4chen

Gerne stehen wir Ihnen jederzeit für weitergehende Fragen zu diesem Thema zur Verfügung, wenden Sie sich hierfür gerne und jederzeit an uns! Über unsere Zentrale,
Tel. 08841 – 676970 wird Ihr Anliegen direkt an unsere Expertinnen und Experten weitergegeben. 
 
Sprechen Sie uns gerne an und – bleiben Sie gesund!