Sehr geehrte Damen und Herren, der Koalitionsvertrag legt im Gesundheitsbereich den Fokus insbesondere auf die Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Gesundheitsberufe und Pflegekräfte, die Ermöglichung von Innovation sowie das Vorantreiben der Digitalisierung. Die wichtigsten Punkte im Gesundheitsbereich haben wir für Sie nachfolgend stichpunktartig zusammengefasst. 1. Digitalisierung im Gesundheitswesen 🔸Ermöglichung telemedizinischer Leistungen inklusive Arznei-, Heil- und Hilfsmittelverordnungen sowie Videosprechstunden, Telekonsile, Telemonitoring und die telenotärztliche Versorgung 🔸Beschleunigung der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) und des E-Rezeptes sowie deren nutzenbringende Anwendung 🔸Beschleunigung der Anbindung sämtlicher Akteure an die Telematikinfrastruktur 🔸Alle Versicherten bekommen DSGVO konform eine ePA zur Verfügung gestellt; ihre Nutzung ist freiwillig 🔸Nutzung der Digitalisierung u. a. zur Entlastung bei der Dokumentation, zur Förderung sozialer Teilhabe und für therapeutische Anwendungen 🔸Überprüfung des SGB V und weiterer Normen hinsichtlich durch technischen Fortschritt überholter Dokumentationspflichten 🔸Ausbau der gematik zu einer digitalen Gesundheitsagentur 🔸Bürokratieabbaupaket: Abbau von Hürden für eine gute Versorgung der Patienten Kenntlichmachung von Belastungen durch Bürokratie und Berichtspflichten jenseits gesetzlicher Regelungen 2. Heilberufe allgemein 🔸Schaffung eines allgemeinen Heilberufegesetzes 🔸Weiterentwicklung des elektronischen Gesundheitsberuferegisters 🔸Schmerzmittel im Betäubungsmittelgesetz sollen für Gesundheitsberufe delegationsfähig gemacht werden 🔸Vereinfachung und Beschleunigung der notwendigen Gewinnung von ausländischen Fachkräften und die Anerkennung von im Ausland erworbener Berufsabschlüsse 🔸Öffentliche Information über Schwangerschaftsabbruch: Ärztinnen und Ärzten sollen öffentlich Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellen können, ohne wie bisher Strafverfolgung befürchten zu müssen. Dafür will die Koalition den Paragraphen §219a StGB streichen. 🔸Implementierung der Vermittlung digitaler Kompetenzen in der Aus-, Fort- und Weiterbildung der Gesundheits- und Pflegeberufe 🔸Ausrichtung der Approbationsordnung mehr auf Digitalisierung, Ambulantisierung, Spezialisierung, Individualisierung und berufsgruppenübergreifende Kooperation 3. Aus- und Umbau der ambulanten und stationären Gesundheitsversorgung 🔸Ende des Artzbudgets: Die Koalition möchte die Budgetierung der ärztlichen Honorare für Hausärzte aufheben 🔸Leichtere Gründung von medizinischen Versorgungszentren: Kommunen sollen mit weniger bürokratischen Hürden medizinische Versorgungszentren gründen und Zweigpraxen aufbauen können. 🔸Die Koalition will die Trennung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung teilweise aufheben und eine sektorengleiche Vergütung von geeigneten Leistungen fördern. Und zwar mit einer Hybrid-DRG, einer unabhängig von Ort und Art der Leistungserbringung einheitlichen Vergütung. Der Ausbau professionsübergreifender, integrierter Gesundheits- und Notfallzentren stellt eine wohnortnahe und bedarfsgerechte, ambulante und stationäre Versorgung sicher, gefördert durch spezifische Vergütungsstrukturen. 🔸Krankenversicherungen (KV) und Krankenhäuser sollen in enger Kooperation die Notfallversorgung in integrierten Notfallzentren sicherstellen. Rettungsleitstellen, KV-Leitstelle und standardisierte Einschätzungssysteme (telefonisch, telemedizinisch oder vor Ort), ermöglichen eine bedarfsgerechte Steuerung. Das Rettungswesen soll ein eigener Leistungsbereich im Sozialgesetzbuch V sein und den Leistungsumfang regeln 🔸Reform der Krankenhausvergütung: Mittel für Weiterbildung werden in den Fallpauschalen künftig nur an die Kliniken anteilig ausgezahlt, die weiterbilden 🔸Apotheken und Arzneimittelversorgung: Verbesserung der Arzneimittelversorgung durch Apotheken an integrierten Notfallzentren in unterversorgten Gebieten durch flexiblere Vorgaben in der Apothekenbetriebsordnung 🔸Novellierung des „Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken“, um pharmazeutische Dienstleistungen besser zu honorieren und Effizienzgewinne innerhalb des Finanzierungssystems zu nutzen 🔸Weiterentwicklung des Nacht- und Notdienstfonds zu einem Sicherstellungsfonds 🔸Ausbau der psychiatrische Notfall- und Krisenversorgung 🔸Einführung eines Personalschlüssel für eine 1:1-Betreuung durch Hebammen 🔸Verbesserung der ambulanten psychotherapeutische Versorgung, Sicherstellung des Zugangs zu ambulanten Komplexleistungen und Ausbau an Kapazitäten 4. Gesundheitsförderung 🔸Weiterentwicklung des Präventionsgesetzes 🔸Stärkung der Primär- und Sekundärprävention 🔸Schaffung eines Nationalen Präventionsplans sowie konkrete Maßnahmenpakete z.B. zu den Themen Diabetes und Vorbeugung von klima- und umweltbedingten Gesundheitsschäden 🔸Reduzierung der Möglichkeiten der Krankenkassen, Beitragsmittel für Werbemaßnahmen und Werbegeschenke zu verwenden |
Koalitionsvertrag: Das ist für das Gesundheitswesen geplant
