rechtsberatung

medizinrecht.

Unsere Rechtsanwälte sind auf den Bereich des Medizinrechts spezialisiert. Dabei vertreten wir ausschließlich die Interessen von Leistungserbringern des Gesundheitswesens – insbesondere von (Zahn)Ärzten, Kliniken, Medizinische Versorgungszentren, Apotheken und Unternehmen, und beraten diese kompetent und engagiert bei allen Rechtsfragen, die sich im Rahmen der Berufsausübung ergeben.

unsere leistungen im überblick.

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Praxisübernahme & Praxisabgabe

Wir unterstützen Sie bei der Übernahme wie auch bei der Abgabe Ihrer Arztpraxis indem:

  • wir Sie bei den Vertragsverhandlungen mit den Abgebern/Übernehmern unterstützen,
  • wir die Vertragsgestaltung und Prüfung der notwendigen Verträge wie z.B. des Praxiskaufvertrages, des Praxismietvertrages und der Arbeitsverträge des Personals für Sie übernehmen
  • wir Sie im Zulassungs- und Nachbesetzungsverfahren vertreten.

Kooperationen

Sie beabsichtigen, in eine bestehende Gemeinschaftspraxis einzusteigen und können die rechtlichen Folgen nicht genau abschätzen? Sie möchten mit einem anderen Leistungserbringer kooperieren und sind sich nicht sicher, welche Kooperationsform Sie dafür wählen sollen oder welche Fallstricke es gibt? Wir beraten Sie bei dem Einstieg in eine bestehende Kooperation wie auch bei der Sondierung der auf Ihre Wünsche zugeschnittenen Praxisformen und helfen Ihnen bei:

  • der Bewertung von finanziellen und rechtlichen Risiken bei der Gründung einer Gesellschaft oder bei dem Beitritt in eine bestehende Gesellschaft,
  • der Gestaltung oder Anpassung der erforderlichen Vertragswerke, z.B. des Gesellschaftsvertrages oder des Praxismietvertrages,
  • der Einholung notwendiger vertrags(zahn)ärztlicher Genehmigungen beim Zulassungsgremien.

Medizinisches Versorgungszentrum

Die Gründung eines medizinischen Versorgungszentrums bietet zahlreiche Vorteile. Daher verwundert es nicht, dass sich immer mehr Ärzte gegen die Gründung einer eigenen Praxis und für die Errichtung eines medizinischen Versorgungszentrums entscheiden. Allerdings werden an die Gründung eines MVZ höhere Voraussetzungen geknüpft als z.B. an die Gründung einer Einzelpraxis. Wir unterstützen Sie daher vollumfassend bei:

  • der für Ihre Zwecke passenden Rechtsformwahl,
  • dem Einhalten aller gesetzlicher Zulassungsvoraussetzungen,
  • der Gestaltung aller notwendigen Verträge,
  • der Einholung notwendiger vertrags(zahn)ärztlicher Genehmigungen bei den Zulassungsgremien.

(Zahn) Ärztliche Vergütung & Privatliqudation

Natürlich steht dem Arzt nach der Behandlung eines Privatpatienten ein entsprechendes Honorar zu. Bei der Honorareinforderung kommt es jedoch immer wieder zu Problemen, da rechtliche Anforderungen im Zusammenhang mit der ärztlichen Behandlung nicht beachtet worden sind. Wir beraten Sie daher gerne, um etwaige Schwierigkeiten bei der Honorareintreibung zu vermeiden, insbesondere bei:

  • der Erstellung notwendiger Verträge, z.B. dem Behandlungsvertrag oder dem Vertrag für individuelle Gesundheitsleistungen (IGEL),
  • den Anforderungen an die persönliche Leistungserbringung,
  • der Zulässigkeit der Abrechnung der Gebührenordnungspositionen (z.B. im Zusammenhang mit dem Zielleistungsprinzip),
  • der ordnungsgemäßen Rechnungserstellung.

Honorar & Honorarregresse

Das durch die Kassenärztlichen Vereinigungen an die Vertragsärzte ausgezahlte Honorar unterliegt teilweise gewissen Kappungsgrenzen, so dass es nicht zur vollständigen Auszahlung des angeforderten Honorars kommt und Maßnahmen zur Honoraroptimierung verkannt werden. Außerdem sehen sich Ärzte vermehrt Honorarprüfungen durch die zuständigen Einrichtungen ausgesetzt, die dann in hohen Honorarregressen münden. Damit Sie das maximale Honorar herausholen und finanzielle Einbußen vermeiden können, sind wir Ihnen behilflich durch:

  • die Optimierung Ihres Regelleistungsvolumens oder des Qualifizierenden Zusatzvolumens,
  • die (gerichtliche) Vertretung und Beratung bei Wirtschaftlichkeits- und Plausibilitätsprüfungen sowie bei sachlich-rechnerischen Richtigstellungen.

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(Zahn) Ärztliches Berufsrecht

(Zahn) Ärzte sind bei der Ausübung ihres Berufes an die Berufsordnung gebunden. Diese stellt unter anderem Regeln zur Berufsausübung, beruflichen Kooperation mit anderen Leistungserbringern und zur Wahrung der (zahn)ärztlichen Unabhängigkeit auf. Wir unterstützen Sie daher insbesondere bei:

  • zusätzlichen gewerblichen Tätigkeiten,
  • (zahn)ärztlichen Werbemaßnahmen und Informationen an Patienten,
  • Kooperationen mit anderen Leistungserbringern oder Unternehmen

und haben dabei die Standesregelungen immer im Blick.

Healthcare Compliance

Die Compliance-Anforderungen im Gesundheitswesen sind aufgrund der zunehmenden gesetzlichen Reglementierungen erheblich gestiegen. Wir unterstützen (Zahn)Arztpraxen, Kliniken, MVZ und andere Unternehmen der Gesundheitsbranche bei der Identifizierung von Compliance-Risiken, der Planung und Umsetzung von Compliance-Management-Systemen als auch bei der Erstellung rechtssicherer Verträge unter Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten des Gesundheitswesen.

Antikorruptionsgesetz

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen hat die Verunsicherung unter den Angehörigen der Heilberufe und Unternehmen der Gesundheitsbranche darüber, welche Kooperationen und Zusammenarbeiten noch zulässig sind, stark zugenommen. Es wird jedoch häufig übersehen, dass unter den Straftatbestand nicht nur Kooperation, sondern auch auf den ersten Blick scheinbar unproblematische Verträge oder gar unbedeutende Gefälligkeiten fallen. Um Ihr Haftungsrisiko zu minimieren und strafrechtlichen Sanktionen vorzubeugen, beraten wir Sie insbesondere bei:

  • der Zusammenarbeit mit anderen Leistungserbringen oder Unternehmen des Gesundheitswesens,
  • Mietverträgen zwischen Angehörigen der Heilberufe bzw. Unternehmen des Gesundheitswesens,
  • Beteiligung an Unternehmen der Gesundheitsbranche,
  • Teilnahme an Tagungen, Kongressen, Seminaren der pharmazeutischen Industrie,
  • Rabatten oder besonderen Einkaufskonditionen,
  • Anwendungsbeobachtungen oder Studien,
  • Spenden oder Sponsoring.

Arbeitsrecht

Aufgrund der sich kontinuierlich weiterentwickelnden Rechtsprechung fällt es sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern schwer, die im Arbeitsverhältnis verwurzelten jeweiligen Rechte und Pflichten zu identifizieren. Wir übernehmen daher für Sie:

  • die Gestaltung oder Anpassung interessengerechter Arbeitsverträge,
  • die Prüfung bestehender Arbeitsverträge,
  • die Gestaltung weiterer Verträge in Zusammenhang mit der Beschäftigung (z.B. Fortbildungsverträge),
  • die Prüfung aller arbeitsrechtlicher Fragen z.B. zur Kündigung, Entgeltfortzahlung oder Urlaubsabgeltung,
  • die Prüfung der Arbeitszeugnisse,
  • die Vertretung vor den Arbeitsgerichten.

Apothekenrecht

Unser Beratungsangebot umfasst alle Fragen rund um den Apothekenbetrieb. Wir unterstützen Sie insbesondere in steuerlicher, betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht beim Erwerb bzw. beim Verkauf oder der Verpachtung von Apotheken sowie bei allen Fragen zum laufenden Betrieb (inklusive der Etablierung einer digitalen Buchführung und der arbeitsrechtlichen Beratung).

Dabei betrachten wir nicht nur isoliert wirtschaftliche oder rechtliche Aspekte, sondern verstehen die Beratung als ganzheitliches Konzept, bei denen maßgeschneiderte Lösungen für Sie erarbeitet werden. Dadurch können wir Sie bei Ihren unternehmerischen Entscheidungen in allen Bereichen bestmöglich unterstützen und Ihnen in allen Lebenslagen als starker und vertrauensvoller Partner zur Seite stehen. Somit sind Sie auf alle bevorstehenden Herausforderungen und Veränderungen im Apothekenumfeld bestens vorbereitet.

Grundlage unseres Beratungsansatzes ist insbesondere, Ihnen Planungssicherheit für den Erfolg Ihrer Apotheke zu geben. Unser langjährige Erfahrung und unser interdisziplinärer Ansatz sind dabei unsere Stärke für Ihren Erfolg.

Wir unterstützen Sie insbesondere bei:

  • Erstellung und Verhandlungen von Apothekenkaufverträgen
  • Vertragsgestaltung und Prüfung von Mietverträgen
  • Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung und Beratung im Falle der Retaxierung
  • Einführung und Umsetzung der digitalen Buchführung
  • Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann kommen Sie gern auf uns zu. Rechtsanwältin Frau Hanna Pachowsky für rechtliche Fragen, Steuerberater Herr René Tham für steuerrechtliche Fragen und Herr Florian Bumberger für betriebswirtschaftliche Fragen freuen sich auf ein erstes Gespräch mit Ihnen.